Patent-Anspruch


Antrag auf Patentschutz für ein

Verfahren zur Erfassung jeglicher 12-toniger Musik,

 

dadurch gekennzeichnet, daß man

 

a) auf einem im Patentanspruch enthaltenen, mindestens 4-reihigen Tasten-Instrument mit spezieller Tasten-Anordnung (1) beidhändig Töne erzeugt und erklingen läßt,

 

b) diese Töne zeitlich wie grafisch gleichermaßen synchron sowohl zur Tonfrequenz als auch zur Lage der gedrückten Tasten durch ein Verarbeitungsgerät in ein-eindeutiger Abbildung mittels eines speziellen Notensystems grafisch darstellen sowie beliebig oft vom Verarbeitungsgerät wiederholen läßt, wobei die Tastendrücke wie bei einem Player-Piano simuliert werden (2),

 

c) beliebig viele Lied-Strophen dem Notenbild in druckfähiger Form synchron zur Melodie hinzufügt (3),

 

d) das ganze Werk ggf. nachkorrigiert und in gedruckter Form verfügbar macht, so daß es vom Blatt gespielt oder gesungen werden kann (4).

 

Die Bezeichnung „jegliche 12-tonige Musik“ leitet sich ab aus dem Naturgesetz, daß die erste Oberschwingung jedes reinen Tones, also die Quinte, durch Fortführung auf deren Quinte und so fort immer zu genau zwölf wohltemperierten Tönen unterschiedlicher Frequenz pro Oktave führen, in welchem Kulturkreis auch immer musiziert wird.




Anmeldetag: 15.07.2008
Offenlegungstag: 28.01.2010
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